Ablauf

Erstgespräch

In einem 50-minütigen Erstgespräch (der sogenannten "psychotherapeutischen Sprechstunde") lernen wir uns kennen und Sie können von Ihrem Anliegen berichten. Wir besprechen, ob eine Psychotherapie für Sie hilfreich sein könnte und ob eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder ggf. ein anderes Therapieverfahren für Sie besser geeignet wäre. 
Falls notwendig, können zur Klärung dieser Fragen insgesamt bis zu drei Sprechstundentermine vereinbart werden.


Probatorische Sitzungen

Darauf folgen bis zu vier sogenannte "Probatorische Sitzungen", die der weiteren Diagnostik und der Klärung Ihrer Therapieziele dienen. Außerdem bieten diese Sitzungen uns die Möglichkeit, zu prüfen, ob wir gut zusammenarbeiten können. Da eine vertrauensvolle therapeutische Beziehung die Voraussetzung für eine erfolgreiche Psychotherapie ist, ist eine gute zwischenmenschliche Passung sehr wichtig. Zentraler Bestandteil der probatorischen Sitzungen ist zudem eine ausführliche biografische Anamnese. Zu diagnostischen Zwecken gebe ich Ihnen Fragebögen zum Ausfüllen mit. 
Vor der Beantragung der Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse müssen Sie zudem einen ärztlichen Konsiliarbericht einholen, um auszuschließen, dass ihre psychischen Beschwerden durch eine körperliche Erkrankung verursacht sind und zu prüfen, ob eine ärztliche Mitbehandlung erforderlich ist.
Wir entscheiden in der probatorischen Phase gemeinsam, ob die Psychotherapie aufgenommen und eine Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse beantragt werden soll.


Therapie

Bei den gesetzlichen Krankenkassen gibt es die Möglichkeit, eine Akutbehandlung, Kurzzeittherapie oder Langzeittherapie zu beantragen. 
Eine Therapiesitzung dauert idR. 50 Minuten und findet einmal wöchentlich statt, falls nicht anders vereinbart.

Akutbehandlung

Eine Akutbehandlung umfasst bis zu 12 50-minütige Therapiesitzungen und dient der Stabilisierung bei akuten Belastungen oder z.B. dazu, die Zeit bis zu einem geplanten Klinikaufenthalt zu überbrücken.

Kurzzeittherapie
Eine Kurzzeittherapie umfasst bis zu 24 50-minütige Therapiesitzungen und kann als Einzel- und/oder als Gruppentherapie durchgeführt werden. Falls erforderlich, kann im Anschluss ein Umwandlungsantrag in eine Langzeittherapie gestellt werden.

Langzeittherapie
Eine Langzeittherapie umfasst bis zu 60 50-minütige Therapiesitzungen und kann in begründeten Fällen auf bis zu 100 Sitzungen verlängert werden. Auch eine Langzeittherapie kann als Einzel- und/oder Gruppentherapie erfolgen. Die Notwendigkeit einer Langzeittherapie wird durch eine*n unabhängige*n Gutachter*in von der Krankenkasse geprüft.


Die Aufnahme einer ambulanten Psychotherapie ist auch für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte antrags- und genehmigungspflichtig. Antragsteller*in sind in dem Fall Sie als Patient*in. Ich unterstütze Sie bei der Antragstellung insbesondere durch die fachliche Begründung des Therapieantrags.
Behandlungsumfang und Frequenz der Sitzungen werden hier durch die allgemeinen Versicherungs- und die jeweiligen Tarifbedingungen Ihrer Versicherung bzw. die Beihilfevorschriften vorgegeben. Informieren Sie sich dazu bitte bei Ihrer Versicherung oder der zuständigen Beihilfestelle.

Kostenübernahme

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, werden die Kosten idR. vollständig von Ihrer Krankenkasse übernommen, Sie müssen zum ersten Termin lediglich Ihre Versichertenkarte mitbringen. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist das Vorliegen einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung. 

Auch private Krankenversicherungen übernehmen idR. die Kosten einer Psychotherapie zumindest anteilig.  Die einzelnen Versicherungstarife und -bedingungen können sich jedoch unterscheiden und bspw. eine (jährliche) Höchstzahl an Sitzungen oder einen Selbstzahleranteil vorsehen. Bitte erkundigen Sie sich im Vorhinein bei Ihrer Versicherung nach Ihrem Tarif und Ihren Bedingungen sowie den Antragsmodalitäten, sodass Sie über eventuell anfallende Kosten informiert sind. 

Wenn Sie die Psychotherapie als Selbstzahler*in durchführen möchten, entfällt die Beantragung der Psychotherapie. Nach einem Erstgespräch und ggf. probatorischen Sitzungen können wir eine individuelle Vereinbarung bzgl. Therapiedauer und Sitzungsfrequenz treffen. Kostengrundlage ist hier die GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen).